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Per Stichtag 30. Juni erfolgt oft die Bearbeitung der Heiz- und Nebenkostenabrechnungen von Mietliegenschaften. Wir erläutern Ihnen in diesem Beitrag um was es in dieser Abrechnung geht und welche Ausgaben dem Mieter weiterverrechnet werden dürfen.

Basis = Mietvertrag

Im Mietvertrag vereinbaren Vermieter und Mieter abschliessend, welche Art von Kosten nebst der Basismiete vom Mieter bezahlt werden müssen. Dieser Anteil an den Kosten kann vollumfänglich oder aber auch nur teilweise sein. In der Heiz- und Nebenkostenabrechnung dürfen indes nur diese explizit im Mietvertrag erwähnten Zusatzkosten abgerechnet werden. Alle anderen sind mit dem Mietzins bereits abgegolten.

In der Praxis ist es so geregelt, dass der Mieter monatlich einen Akontobetrag leistet und dieser dann bei der effektiven Abrechnung in Abzug gebracht werden kann. Die Höhe dieses Akontobetrags kann von beiden Parteien individuell vereinbart werden, jedoch sollte man sich an den Richtbeträgen entsprechend der Wohnungsart (Alt- oder Neubau) und der Wohnungsgrösse orientieren. Der Abrechnungszeitpunkt für die Heiz- und Nebenkosten wird ebenfalls im Mietvertrag festgehalten und wird meistens per 30. Juni oder 31. Dezember vereinbart.

Über die Basisfakten sind sich Vermieter und Mieter dereinst bewusst und daraus ergeben sich keine Unklarheiten. Was jedoch genau Bestandteil dieser Heiz- und Nebenkostenabrechnung ist und welche Kosten dem Mieter weiterverrechnet werden können, darüber herrscht oft Verunsicherung.

Reparaturen/Unterhalt

Als erster Grundsatz ist festzuhalten, dass sowohl Reparaturen wie auch Unterhaltskosten nicht in die Nebenkostenabrechnung gehören und durch den Gegenwert des Mietzinses bereits abgegolten sind. Dem Mieter steht es zudem zu, sämtliche Kontendetails und die entsprechenden Belege einzusehen, sodass er seine Abrechnung plausibel nachvollziehen kann.

Der schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband wird häufig bezüglich Heiz- und Nebenkostenabrechnungen konsultiert und solche Abrechnungen bilden leider oftmals Anlass zu Streitigkeiten.  Aus diesem Grund hat der Verband ein Merkblatt bezüglich den zulässigen und unzulässigen Heiz- und Nebenkosten erstellt.

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Merkblatt zulässige Heiz-/Nebenkosten