Unternehmen erstellen zum entsprechenden Abschlussdatum (meistens per 30. Juni oder 31. Dezember) einen Jahresabschluss. Doch wieso wird das erstellt, was gilt für die Buchführung und was haben Falschangaben für Konsequenzen? Wir zeigen auf was es zu beachten gilt.

Gesetzliche Grundlagen

Buchhaltung und juristische Literatur mögen auf den ersten Blick nicht naheliegend erscheinen. Konsultiert man jedoch das Obligationenrecht und startet bei Art. 957 „Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung“ merkt man schnell, dass ein gewisses juristisches Verständnis auch in der Buchhaltung zwingend angebracht ist. In Art. 957 ist festgehalten, wer verpflichtet ist eine Buchführung und Rechnungslegung vorzunehmen:

Buchführungsgrundsätze

Hat man festgestellt, dass man zur Führung einer Buchhaltung verpflichtet ist, stellt sich als nächstes die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Im Gesetz sind hierfür sechs Grundsätze festgehalten, woran man sich zwingend zu halten hat:

  1. Vollständig und wahrheitsgetreu
  2. „Keine Buchung ohne Beleg“
  3. Klarheit
  4. Zweckmässigkeit
  5. Nachprüftbarkeit
  6. Stetigkeit

In der Praxis stellen wir fest, dass diese Angaben grundsätzlich verständlich sind. Dennoch kann die Umsetzung in den Buchhaltungsalltag eines Unternehmens Schwierigkeiten bereiten. Hierbei hilft es oftmals zu verstehen, was mögliche Konsequenzen einer „fehlerhaften“ Buchhaltung sind.

Jahresabschluss = Urkunde

Eine Jahrsrechnung, wie übrigens auch ein Lohnausweis, qualifizieren als Urkunde. Demzufolge werden falsche Angaben als Urkundenfälschung taxiert. Selbstverständlich ist bei einer allfälligen Strafverfolgung im Strafmass zu berücksichtigen ob es sich um fahrlässige oder vorsätzliche Taten handelt. Dennoch schützt Unwissen nicht vor Strafe.

Buchhaltungssupport

Wir begleiten Sie auf dem Weg Ihre eigene Buchhaltung zu führen. Unter Einbezug einer geeigneten Software zeigen wir Ihnen, wie Sie Belege ordnungsgemäss verbuchen. Es ist jedoch unerlässlich, dass man die gesetzlichen Grundsätze einer ordnungsgemässen Buchführung kennt und daher auch versteht, wieso wir es bei gewissen Themen ganz genau nehmen.

Nutzen Sie Ihre Buchhaltung als Führungsinstrument und steuern Sie mit Hilfe der Zahlen zum Erfolg – wir begleiten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.