Neue MwSt-Saldosteuersätze ab 1.1.2025
Per 1. Januar 2025 treten neue Saldosteuersätze für die Mehrwertsteuer in Kraft. Diese Sätze betreffen insbesondere kleine bis mittelgrosse Unternehmen und bestimmte Branchen, die mit dem Saldosteuersatzverfahren ihre Mehrwertsteuerpflicht vereinfacht abrechnen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das Saldosteuersatzverfahren funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Änderungen für das Jahr 2025 relevant sind.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen sowie die branchenspezifischen Saldosteuersätze fundieren hauptsächlich in den Bestimmungen zur Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) und im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG). Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht jährlich aktualisierte Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze für die verschiedenen Branchen.
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG)
Das Mehrwertsteuergesetz bildet die Grundlage für die gesamte Mehrwertsteuererhebung und regelt in Art. 37 die allgemeinen Rahmenbedingungen des Saldosteuersatzverfahrens. - Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV)
Die MWSTV ergänzt das Gesetz und führt spezifische Regeln und Einzelheiten zur Anwendung des Saldosteuersatzverfahrens aus. In Art. 86 MWSTV finden sich Details zur Berechnung und Berechnungsmethode der Saldosteuersätze. - Branchenverzeichnis der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
Die ESTV publiziert jährlich ein Verzeichnis der branchenspezifischen Saldosteuersätze. Dieses Verzeichnis enthält die gültigen Sätze für alle berechtigten Branchen und wird regelmässig aktualisiert. Sie finden das Verzeichnis auf der offiziellen Website der ESTV unter dem Abschnitt „Mehrwertsteuer/Saldosteuersätze“.
Weitere wichtige Hinweise:
Die Festsetzung und Anpassung der Saldosteuersätze erfolgen durch die ESTV basierend auf branchenspezifischen Durchschnittswerten. Es ist für Unternehmen unerlässlich, regelmässig die aktuell veröffentlichten Sätze der ESTV zu prüfen, da Anpassungen oft zum Jahresbeginn in Kraft treten und Schwankungen durch wirtschaftliche Veränderungen abbilden.
Was ist das Saldosteuersatzverfahren?
Das Saldosteuersatzverfahren bietet Unternehmen eine vereinfachte Möglichkeit zur Berechnung und Abrechnung der Mehrwertsteuer. Dabei wird die Steuer auf Basis eines branchenspezifischen Saldosteuersatzes berechnet, anstatt dass das Unternehmen die gesamte eingenommene Mehrwertsteuer und die Vorsteuerabzüge detailliert erfasst. Unternehmen berechnen in diesem Verfahren ihre Steuer, indem sie den Saldosteuersatz auf den Gesamtumsatz (ohne Vorsteuerabzug) anwenden. Dies vereinfacht den administrativen Aufwand erheblich und eignet sich insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Branchen mit hoher Komplexität in der Abrechnung.
Wann ist das Saldosteuersatzverfahren anwendbar?
Das Saldosteuersatzverfahren kann nur unter bestimmten Bedingungen angewendet werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen einen Jahresumsatz von maximal CHF 5,005 Mio. erzielt und die jährliche Steuerlast CHF 103’000 nicht übersteigt. Die branchenspezifischen Saldosteuersätze variieren je nach Tätigkeitsbereich und sind so gestaltet, dass sie die durchschnittliche Vorsteuerbelastung der Branche abdecken. Unternehmen können sich freiwillig für das Saldosteuersatzverfahren entscheiden, müssen dies jedoch im Vorfeld bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden und für mindestens eine Steuerperiode (in der Regel drei Jahre) beibehalten.
Rechenbeispiel zur Anwendung des Saldosteuersatzes
Nehmen wir an, ein Malerbetrieb erzielt im Jahr 2025 einen Bruttoumsatz von CHF 300’000. Der für Malerbetriebe festgelegte Saldosteuersatz liegt im Jahr 2025 bei 5,3% (angenommener Wert, bitte die geltenden Sätze bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung überprüfen). Im Saldosteuersatzverfahren berechnet der Betrieb die geschuldete Mehrwertsteuer direkt auf den Gesamtumsatz, ohne Steuerabzug.
- Berechnung der Mehrwertsteuer im Saldosteuersatzverfahren
- Umsatz: CHF 300’000
- Anzuwendender Saldosteuersatz: 5.3%
Mehrwertsteuer = Umsatz x Saldosteuersatz
Mehrwertsteuer = CHF 300’000 x 5.3% = CHF 15’900
Der Malerbetrieb schuldet der Steuerverwaltung somit CHF 15’900 an Mehrwertsteuer. Im Gegensatz zum effektiven Abrechnungsverfahren entfällt hier die Erfassung und Abrechnung der Vorsteuern, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert.
- Vergleich zum effektiven Abrechnungsverfahren
Im effektiven Abrechnungsverfahren müsste der Betrieb die tatsächlich eingenommene Mehrwertsteuer und alle angefallenen Vorsteuern detailliert erfassen und miteinander verrechnen. Bei einem Beispielumsatz von CHF 300’000 könnte dies (je nach Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen) auf eine deutlich höhere oder niedrigere Steuerlast hinauslaufen, je nach der konkreten Belastung durch die Vorsteuer.
Änderungen der Saldosteuersätze per 1. Januar 2025
Mit dem neuen Jahr gelten für diverse Branchen angepasste Saldosteuersätze. Diese Anpassungen sind Teil der allgemeinen Revision der Mehrwertsteuervorschriften und wurden eingeführt, um die branchenspezifischen Durchschnittswerte aktueller darzustellen. Die genauen Sätze wurden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlicht und können im offiziellen Verzeichnis eingesehen werden.
Für viele Branchen bedeuten diese Anpassungen eine Erhöhung der Mehrwertsteuerbelastung. Es ist deshalb empfehlenswert, die neuen Sätze genau zu prüfen und zu analysieren, wie sich diese auf Ihre spezifische Branche auswirken. Unternehmen sollten die Veränderungen frühzeitig in ihrer Finanzplanung berücksichtigen, um mögliche Auswirkungen auf ihre Liquidität und Margen korrekt einschätzen zu können. Zudem sind die entsprechenden Buchhaltungsprogramme rechtzeitig auf die neuen Sätze vorzubereiten.
Wie können wir Sie unterstützen?
Unsere Expertise in Steuerfragen und unsere umfassende Kenntnis der regulatorischen Anforderungen helfen Ihnen, sich optimal auf die neuen Saldosteuersätze vorzubereiten. Wir bieten Ihnen eine präzise Analyse und Beratung, wie die neuen Sätze Ihre Buchhaltung und finanzielle Planung beeinflussen und welche strategischen Anpassungen sich anbieten. Unsere Unterstützung kann Ihnen helfen, Ihre steuerlichen Prozesse zu optimieren.