Es ist von grundlegender Bedeutung,
jedes Jahr mehr zu lernen als im Jahr davor. (Sir Peter Ustinov)
Ein interessanter Spruch der zu jedem Lebensjahr wie auch zu jedem Steuerjahr unglaublich gut passt. Die Steuererklärungsformulare der natürlichen Personen sind verschickt und die Fristen zur Einreichung festgesetzt. Es ist also höchste Zeit, sich mit dem Thema Steuererklärung auseinander zu setzen.
Über die gesetzlichen und auch steuerlichen Änderungen per 01.01.2020 haben wir im vergangenen Beitrag bereits berichtet.
Einreichefristen (Verlängerung vor Ablauffrist einreichen)
Kanton Zug 30. April 2020 Fristverlängerung in Zug beantragen
Kanton Schwyz 31. März 2020 Fristverlängerung in Schwyz beantragen
Kanton Zürich 31. März 2020 Fristverlängerung in Zürich beantragen
Kanton Luzern 31. März 2020 Fristverlängerung in Luzern beantragen
Kanton St. Gallen 31. März 2020 Fristverlängerung in St. Gallen beantragen
Hier finden Sie eine Übersicht der Fristen aus der ganzen Schweiz.
Tipps und Tricks
Wir freuen uns, wenn wir die Steuerrechnung unserer Kunden optimieren können.
Wussten Sie z.B., dass…
… Ausgaben für Brillen, Kontaktlinsen und von der Krankenkasse nicht getragene Kosten in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden können?
… Beteiligungen an unverteilten Erbschaften im Todesjahr des Erblassers zu deklarieren sind (sowohl das Vermögen wie auch die Schulden)?
… ausstehende Rechnungen per 31.12. (z.B. Kreditkarten) als Schuld aufgeführt werden können und sich dadurch das steuerbare Vermögen reduziert?
Das Potential an möglichen Steueroptimierungen ist gross, bedarf teilweise jedoch erweitertes Fachwissen.
Möchten Sie die Steuererklärung durch uns ausfüllen lassen,
so benötigen wir folgende Dokumente mit den entsprechenden Unterlagen:
Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.